Nochmals: Familienbeihilfe und Einkommen - Auch Rechtspraktikanten können Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie neben dieser Ausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG die übrigen Voraussetzungen (Unterschreiten der Altersgrenze von 26 Jahren und der Zuverdienstgrenze von € 8.725,-) erfüllen. Artikel von Mag. Hans Blasina, Wien. (SWK 2002/1165, Heft 30)