Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2009 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2009 - NLV 2009)
BGBl II 2008/460, ausgegeben am 10. 12. 2008