Festlegung der Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2002 (Niederlassungsverordnung 2002 - NLV 2002). Im Jahr 2002 dürfen höchstens 8.280 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen - u.a. für Führungs- und Spezialkräfte - erteilt werden. Für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer dürfen 8.000 Beschäftigungsbewilligungen, mit denen ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Zweckänderung verbunden ist, erteilt werden. Verordnung der Bundesregierung; BGBl II 2002/2, ausgegeben am 4. 1. 2002.