( ASVG § 175 Abs 2 Z 1 ) Bei ständigem Aufenthalt in einer der Arbeitsstätte naheliegenden Unterkunft ist der Weg zum Familienwohnsitz nicht unfallversicherungsgeschützt.
OGH 10 Ob S 225/97d v. 09.09.1997
Ein Versicherter, der in Österreich arbeitet und wohnt und nur an 2 Wochenenden im Monat in seinen 1200 oder mehr Kilometer entfernten ausländischen Heimatort fährt, hat seinen ständigen Aufenthalt im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG in Österreich.