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Neuregelung der Abschlussprüferhaftung

RdW aktuellRdW 2001/420RdW 2001, 385 Heft 7 v. 15.7.2001

Das Bundesministerium für Justiz beabsichtigt, nicht nur die Haftungshöchstgrenzen bei fahrlässiger Pflichtverletzung durch Abschlussprüfer erheblich anzuheben (wobei zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit differenziert werden soll), sondern zum Zwecke der Stärkung der Unabhängigkeit und Aufmerksamkeit der Prüfer ein Rotationssystem einzuführen.

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