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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6640/1/2019 Heft 6640 v. 14.3.2019

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMASGK wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Zahntechnik (ab 1. 2. 2019): Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 566,30, im 2. Lehrjahr € 710,40, im 3. Lehrjahr € 956,40 und im 4. Lehrjahr € 1.126,90 monatlich. (BGBl II 2019/62)

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