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Neues zur verdeckten Ausschüttung und zur Wiederaufnahme des Verfahrens

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2002/57RWZ 2002, 211 Heft 7 v. 20.7.2002

1. Für die Anerkennung einer Pensionsrückstellung aufgrund einer Zusage der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer ist in jeder Hinsicht ein strenger Maßstab anzulegen. Einer Pensionszusage ist die steuerliche Anerkennung schon dann zu versagen, wenn auch nur eine ihrer wesentlichen Bestimmungen so beschaffen ist, dass die gewährte Pension als Ganzes bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht zugesagt worden wäre.

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