Nach § 9 KStG idF vor dem 1. StabilitätsG 2012 BGBl I 2012/22 widerspricht die Nichtzurechnung von Verlusten eines ausländischen, von der Körperschaftsbesteuerung befreiten Gruppenmitglieds in den Jahren ihrer Entstehung nicht nur dem Wortlaut, sondern auch dem Konzept der Regelung.Eine Körperschaft, deren gesamte Tätigkeit als Liebhaberei anzusehen ist, kann nicht Gruppenmitglied iSd § 9 Abs 2 KStG sein.