Bund
Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden, BGBl I 2018/57
Der Schwerpunkt dieser Neuerungen liegt im VStG. Es sollen ua die Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (zB bei der Ausübung von Zwangsgewalt) klarer definiert werden sowie im Bereich der „Abgekürzten Verfahren“ ein effizienteres, transparenteres und bürgerfreundlicheres Verwaltungsstrafverfahren geschaffen werden.