Burgenland
Gesetz, mit dem das bgld RPlG geändert wird, LGBl 2015/44
Durch die Einfügung eines überörtlichen Zieles „Leistbares Wohnen“ sowie der Baulandkategorie „förderbarer Wohnbau“ wurden die Empfehlungen der ÖREK-Partnerschaft (Österreichisches Raumentwicklungskonzept) zum Thema „Leistbares Wohnen“ berücksichtigt. Weitere Inhalte dieser Nov betreffen Verfahrensvereinfachungen im Rahmen des raumordnungsrechtlichen Bewilligungsverfahrens für Einkaufszentren bis 1000 m2 Verkaufsfläche sowie Beschleunigungsmaßnahmen beim Verfahren zur Änderung von Flächenwidmungsplänen. Schließlich wurde auch die RL 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in das bgld Landesrecht umgesetzt.