Niederösterreich
Änderung des nö Grundverkehrsgesetzes 2007, LGBl 6800–5
Mit dieser Nov wird eine Zuständigkeitsregelung für sprengelübergreifende Rechtsgeschäfte eingeführt. Kaufinteressierte sollen hinkünftig auch bei der Bezirksbauernkammer – und nicht wie bisher nur bei der Grundverkehrsbeh – in Vertragsurkunden Einsicht nehmen können.