Als Vorgriff auf eine Neukodifikation des materiellen Genossenschaftsrechts hat der Gesetzgeber zunächst die Änderung des Genossenschaftsrevisionsrechts in Angriff genommen und das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 verabschiedet. Dieses enthält eine Modernisierung des Revisionsrechts unter Beibehaltung bewährter Prinzipien und die Anpassung des Rechnungslegungsrechts an den aktuellen gesellschaftsrechtlichen Standard.