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Neue Regelbedarfssätze

ThemaZak 2006/459Zak 2006, 272 Heft 14 v. 8.8.2006

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen - getrennt nach Altersstufen - den durchschnittlichen Bedarf von Kindern neben der Betreuung, dh den Geldunterhaltsbedarf, angeben (siehe auch Zak 2006/8).

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