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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6653/3/2019 Heft 6653 v. 21.6.2019

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2019 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2019/148)Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren (BGBl II 2019/152)

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