§ 10 Abs 1 Z 4 AlVG - Verstößt ein Arbeitsloser gegen die vom Arbeitsmarktservice erteilte Aufforderung, bis zum nächsten Kontrolltermin eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen, ist dies allein noch nicht für den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) ausreichend. Die Behörde hat in ihrem Bescheid darzulegen, warum sie die Anstrengungen des Arbeitslosen nicht als ausreichend erachtet.
VwGH 4. 7. 2007, 2006/08/0099