Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 726/96 v. 01.10.1997
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit kann vom Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag gefordert werden.
Der Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat darzulegen und zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war. Diesen Beweis führt der Arbeitnehmer idR durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Er kann diesen Beweis aber auch mit jedem anderen zulässigen Beweismittel führen.