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Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Dienstverhältnisses

ArbeitsrechtARD 5046/2/99 Heft 5046 v. 27.7.1999

( ABGB § 879, MSchG § 10a ) Ein sachlicher Grund für die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Dienstverhältnisses liegt nicht allein darin, dass der neue befristete Dienstvertrag für den Arbeitnehmer günstigere Arbeitsbedingungen vorsieht und der Arbeitnehmer zwischen diesem neuen Dienstvertrag und der Fortsetzung seines bisherigen unbefristeten Dienstverhältnisses frei wählen konnte.

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