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Nachkauf von Versicherungszeiten und Absetzbarkeit als Sonderausgaben

ARD 5197/24/2001 Heft 5197 v. 6.3.2001

( § 18 Abs 1 Z 2, § 19 EStG ) Hat ein Steuerpflichtiger für den Nachkauf von 7 Versicherungsjahren einmalig einen Betrag von S 280.000,- zu leisten, kann dieser Betrag nicht vor seiner Leistung durch Einmalerlag als Sonderausgabe im Jahre der Begründung dieser Zahlungsverpflichtung abgesetzt werden, wenn ihm ab diesem Zeitpunkt jährlich nur S 40.000,- vorgeschrieben werden.

VwGH 25.10.2000, 2000/13/0148

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