( EStG § 4 Abs 1, § 9 ) Die Nachholung einer Jubiläumsgeldrückstellung zu Lasten eines späteren als des verursachenden Wirtschaftsjahres ist steuerlich unzulässig.
VwGH 97/14/0015 v. 25.02.1998
Mit der Frage der Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Arbeitnehmerjubiläen, zu deren Bezahlung der Arbeitgeber verpflichtet ist, hat sich der VwGH in seinem Erkenntnis VwGH 90/14/0073 v. 25. 1. 1994 = ARD 4541/37/94 auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechend eine Verpflichtung zur Bildung derartiger Rückstellungen besteht, die auch steuerlich zu beachten ist.