(AngG § 32) Beschimpft ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen unzureichender Arbeitsergebnisse und hält ihn dabei an Kopf und Ohren fest, bedingt dies sein Mitverschulden an der Entlassung, wenn der Arbeitnehmer darauf mit Faustschlägen reagiert.
OGH 8 Ob A 202/95 v. 18.08.1995