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Mithaftung für Beitragsschulden

ArbeitsrechtHelmut Andexlinger, Erhard PruggerRdW 1986, 48 Heft 2 v. 1.2.1986

Die 41. ASVG-Nov bringt auch eine Neuregelung der Betriebsnachfolgerhaftung (§ 67 Abs 4 und 5 ASVG) und, darüber hinausgehend, ausgerichtet an steuerrechtlichen Regelungen (BAO) eine erweiterte Mithaftung für Beitragsschulden (§ 67 Abs 6-10 ASVG).

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