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Missstände auch im Vergabewesen

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1998, 718 Heft 12 v. 15.12.1998

Der OGH setzt seine Rechtsprechung zu den Verhaltenspflichten des Ausschreibenden zugunsten der Bieter in zwei weiteren Entscheidungen konsequent fort und präzisiert sie in zentralen Punkten.

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