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Minderheitsgesellschafter als Bürge, Schadenersatzanspruch bei fehlender Beteiligung eines weiteren vorgesehenen Bürgen

WirtschaftsrechtJudikatur KonsumentenschutzRdW 2006/687RdW 2006, 756 Heft 12 v. 15.12.2006

ABGB §§ 896, 1295, 1346, 1359, 1360, 1363, 1364

KSchG §§ 1, 6 Abs 1 Z 8, §§ 25c, 25d

Ist die Beteiligung des Minderheitsgesellschafters eine bloße Finanzinvestition und übt er (daher) keinen relevanten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aus, handelt es sich bei dem mit dem Minderheitsgesellschafter abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag um ein Verbrauchergeschäft iSd KSchG.

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