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Marktsondierung und Insiderverbot

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Michael GruberRdW 2016/347RdW 2016, 460 Heft 7 v. 21.7.2016

In der ab 3. 7. 2016 geltenden Marktmissbrauchsverordnung ist als Ausnahme vom insiderrechtlichen Weitergabeverbot eine Safe-Harbour-Regelung für Marktsondierungen vorgesehen. Der EuGH legt das Weitergabeverbot bisher sehr restriktiv aus. Fraglich ist, ob diese Auslegung auch Marktsondierungen erfasst.

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