§ 4 Abs 2 Z 2 ÄrzteG, § 24 VwGVG, Art 6 EMRK
Nach der stRsp des VwGH bedeutet Vertrauenswürdigkeit iS von § 4 Abs 2 Z 2 ÄrzteG 1998, dass sich die Patienten darauf verlassen können, dass ein Arzt bei Ausübung des ärztlichen Berufes den Berufspflichten nach jeder Richtung entspricht.