( § 290b EO ) Auch bei einem gewerberechtlichen Geschäftsführer ist bei Auszahlung von Sonderzahlungen neben laufenden Bezügen im Falle der Lohnpfändung der gesonderte Freibetrag zu belassen.
ASG Wien 19.01.2000, 8 Cga 130/99s, Berufung erhoben
( § 290b EO ) Auch bei einem gewerberechtlichen Geschäftsführer ist bei Auszahlung von Sonderzahlungen neben laufenden Bezügen im Falle der Lohnpfändung der gesonderte Freibetrag zu belassen.
ASG Wien 19.01.2000, 8 Cga 130/99s, Berufung erhoben