Verordnung des BMF, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung für das Kalenderjahr 2005 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2005).
BGBl II 2005/116, ausgegeben am 28. 4. 2005
Im Rahmen des AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180, ARD 5556/11/2005, wurde der BMF ermächtigt, mit Verordnung weitere Daten, die in das Lohnkonto einzutragen sind, und Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bei der Führung des Lohnkontos festzulegen (vgl § 76 Abs 2 EStG).