(Sulz, SWK 23/24/2002, S 634)
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Art VI UmgrStG auf eine Liquidationsspaltung einer Holdinggesellschaft sind im Artikel checklistenartig angeführt. Dies erscheint nach Ansicht von Sulz insofern notwendig, als bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen für die -- nach derzeitiger Rechtslage -- letztmalig mit 31. 12. 2002 mögliche Holdingspaltung vor diesem Stichtag zu setzen sind.