§ 22 Z 1 lit a EStG, § 2 Abs 5 Z 2 UStG - Eine nebenberuflich betriebene schriftstellerische Tätigkeit zur Herausgabe eines Sachbuches, die erst aufgrund der hobbymäßigen Beschäftigung mit jener Materie, die im Sachbuch behandelt wird, ausgeübt werden kann, weist einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung auf und ist daher als Liebhaberei anzusehen.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0116