Liebhaberei - Änderung der Bewirtschaftungsart
§ 2 Abs 3 EStG, § 1 LiebhabereiVO - Nicht die Laufzeit eines zur Fremdfinanzierung aufgenommenen Darlehens ist unmittelbar ausschlaggebend für die Liebhabereibeurteilung, sondern der Zeitraum, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die (eben nicht nur die Zinsen für die Fremdfinanzierung umfassenden) Werbungskosten erzielbar ist.