Festsetzung eines Wertausgleiches für Ruhe- und Versorgungsbezüge von Landesbeamten für November 2001 in Höhe von 1% des Gesamtpensionseinkommens, höchstens jedoch S 1.600,-, und einer zusätzlichen Ergänzungszulage. Verordnung der Tir. Landesregierung; LGBl f. Tirol 2001/87, 34. Stück, ausgegeben am 27. 9. 2001.