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LGBl f. d. Steiermark 2002/87

ARD 5335/5/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

Verordnung der Stmk. Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz ab 14. 8. 2002. Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft dürfen mit Tätigkeiten, bei denen sie bestimmten gesundheitsgefährdenden Einwirkungen ausgesetzt sind, nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen Folgeuntersuchungen durchgeführt werden. LGBl f. d. Steiermark 2002/87, 28. Stück, ausgegeben am 13. 8. 2002.

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