Verordnung der Bgld. Landesregierung, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Bgld. SHG 2000 ab 1. 1. 2002 festgesetzt werden. LGBl f. d. Burgenland 2001/70, 40. Stück, ausgegeben am 28. 12. 2001.