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Lehrlingsentschädigung für Fotografen

Neue VorschriftenARD 6161/1/2011 Heft 6161 v. 9.8.2011

BGBl II 2011/241 und BGBl II 2011/247

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde für ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Niederösterreich die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Fotografengewerbe ab 1. 8. 2011 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 348,43, im 2. Lehrjahr € 479,38, im 3. Lehrjahr € 629,78 und im 7. Lehrhalbjahr € 804,01 monatlich.

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