Zahlreiche Tagesmedien berichteten Ende Oktober über den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer mittlerweile insolventen Bank, den das OLG Wien zu einer nicht unerheblichen Schadenersatzzahlung an einen Bankkunden verpflichtete.1 Angesichts des klingenden Namens des Bekl war das Getöse rund um seinen verlorenen Prozess für die Medienlandschaft naturgemäß ein gefundenes Fressen. Seit bald 15 Jahren sorgt der wirtschaftliche Niedergang des einst traditionsreichen und renommierten Wirtschaftsimperiums für verlässliches Rauschen im Blätterwald.2 Uns interessieren daran jedoch weder Klatschgeschichten noch unterschwellige Häme, sondern - ganz nüchtern - neue rechtliche Erkenntnisse, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht, weshalb wir die eingangs erwähnte E3 einer kurzen Analyse unterziehen.