vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lauwarmer Kaffee?

EditorialBearbeiter: Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2022/251ZFR 2022, 521 Heft 11 v. 28.11.2022

Zahlreiche Tagesmedien berichteten Ende Oktober über den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer mittlerweile insolventen Bank, den das OLG Wien zu einer nicht unerheblichen Schadenersatzzahlung an einen Bankkunden verpflichtete.11S bspw "Die Presse" vom 26. 10. 2022: "Julius Meinl V. zu Schadenersatz verurteilt", abrufbar unter https://www.diepresse.com/6207898/julius-meinl-v-zu-schadenersatz-verurteilt (November 2022). Angesichts des klingenden Namens des Bekl war das Getöse rund um seinen verlorenen Prozess für die Medienlandschaft naturgemäß ein gefundenes Fressen. Seit bald 15 Jahren sorgt der wirtschaftliche Niedergang des einst traditionsreichen und renommierten Wirtschaftsimperiums für verlässliches Rauschen im Blätterwald.22S zuletzt auch "Kurier" vom 16. 11. 2022: "Ex-Meinl-Bank-Chef Weinzierl kämpft gegen US-Auslieferung", abrufbar unter https://kurier.at/wirtschaft/ex-meinl-bank-chef-weinzierl-kaempft-gegen-us-auslieferung/402221790 (November 2022). Uns interessieren daran jedoch weder Klatschgeschichten noch unterschwellige Häme, sondern - ganz nüchtern - neue rechtliche Erkenntnisse, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht, weshalb wir die eingangs erwähnte E33Urteil OLG Wien 19. 8. 2022, 33 R 127/21w (im RIS veröffentlicht). einer kurzen Analyse unterziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!