Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Burgenländische Arbeitsmittelverordnung - Bgld AM-VO). Die Verordnung enthält neben allgemeinen Bestimmungen (wie zB betreffend Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an die Arbeitsmittel, Abnahmeprüfung, Erprobung und Wartung sowie Information und Unterweisung der Arbeitnehmer) va Regelungen über Beschaffenheit und Benutzung der verschiedensten Arbeitsmittel.

