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Kurioses & Wissenswertes

Kurioses & WissenswertesjusIT 2009/79jusIT 2009, 160 Heft 4 v. 28.8.2009

Österreich: TKG-Novelle 2009

Am 15.Juli 2009 wurde die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) kundgemacht (BGBl I 2009/65), die erst Ende Mai im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht worden ist. Ziel der Neuregelung ist es, eine schnellere und kostengünstigere Breitbandinfrastruktur zu ermöglichen. Dafür sollen die Verfahren zur Einräumung von Leitungs- und/oder Mitbenutzungsrechten gestrafft werden. Das Gesetz sieht vor allem vor, dass bereits bestehende Infrastruktur auch für andere Nutzer im Bereich der Telekommunikation geöffnet wird. Dies bedeutet, dass Inhaber von Wege-, Leitungs- und Nutzungsrechten die Mitbenützung dieser Rechte bzw der aufgrund dieser Rechte errichteten Leitungen, Einrichtungen oder von Teilen davon für Kommunikationslinien gestatten müssen, sofern dies wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist; das gilt auch für Inhaber von Kabelschächten oder Rohren (§ 8 TKG neu). Für eine solche Nutzung ist eine "angemessene geldwerte Abgeltung" vorgesehen. Im Falle der Nichteinigung zwischen Bewerber und Inhaber ist die Regulierungsbehörde zur Entscheidung berufen.

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