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Kündigungsschutz für Genossenschaftsrevisoren

WirtschaftsrechtMarkus DellingerRdW 1999, 642 Heft 10 v. 15.10.1999

Das GenRevG 1997 hat eine wichtige arbeitsrechtliche Neuerung für die bei den genossenschaftlichen Revisionsverbänden angestellten Revisoren gebracht. Ihr Dienstverhältnis kann gemäß § 19 Abs 5 GenRevG vom Verband nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.

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