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Kündigungsschutz der Betriebsratsersatzmitglieder

ArbeitsrechtARD 5105/7/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 120 Abs 4 Z 1 ArbVG ) Die Verständigung des Betriebsinhabers von der Vertretung eines Betriebsratsmitgliedes durch ein BR-Ersatzmitglied ist nur Voraussetzung für den nachwirkenden, also nach der Vertretung wirksamen, Kündigungsschutz des BR-Ersatzmitgliedes. Während der aktiven Vertretung besteht jedenfalls Kündigungsschutz.

OLG Wien 17.09.1999, 9 Ra 238/99g

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