(ArbVG § 105 Abs 3 Z 2) Eine Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit infolge angegriffener Gesundheit ist ausgeschlossen, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst nach Ausspruch der Kündigung erfolgt ist.
OGH 9 Ob A 199/95 v. 31.01.1996