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Kündigung wegen häufiger Krankenstände

ArbeitsrechtARD 4735/14/96 Heft 4735 v. 5.4.1996

(ArbVG § 105 Abs. 3 Z. 2) Häufige Krankenstände eines Arbeitnehmers, die Unmut unter den Mitarbeitern hervorrufen, können bei der Interessenabwägung bei Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung ausschlaggebend sein.

OGH 9 Ob A 180/95 v. 17.01.1996

in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 166/94 v. 24. 5. 1995 = ARD 4679/23/95

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