§ 5 EFZG - Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 5 EFZG, wonach der Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Entgelts für die nach dem EFZG vorgesehene Dauer trotz vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen bleibt, wenn der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gekündigt wird, kommt es auf das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und nicht auf die Mitteilung der Arbeitsverhinderung an.