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Kündigung eines Universitätsprofessors: Kompetenz des Rektors

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 801 Heft 12 v. 1.12.2018

§ 23 Abs 1 UG 2002

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen fällt in die Kompetenz des Rektors, nicht des Rektorats.

OGH, 30.01.2018, 9 ObA 30/17b

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