( AVRAG § 3 Abs 1, ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Die Kündigung eines Arbeitnehmers auf Grund eines Betriebsübergangs ist unzulässig.
OLG Wien 10 Ra 369/97a v. 23.02.1998
§ 3 AVRAG ist nicht nur auf rechtsgeschäftliche Betriebsübergänge anzuwenden, sondern auch auf einen sogenannten angeordneten Betriebsübergang (durch Gesetz).