( § 139 Abs 3 und Abs 4 ASVG ) Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches iSd § 139 Abs 4 ASVG nach Ablauf der Höchstbezugsdauer hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung, wozu der Wegfall einer zuvor bestandenen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit erforderlich ist.
OGH 10.10.2001, 10 ObS 267/01i