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Kostenerstattung für Zahnersatz

SozialversicherungARD 4981/11/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( Satzung der Slbg. GKK, ASVG § 153 Abs 2 ) Leistungen einer Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten eines Zahnersatzes in der durchschnittlichen Höhe des der Gebietskrankenkasse für vergleichbare Sachleistungen auf Grund bestehender Tarife entstehenden Aufwandes entsprechen dem Gesetz; es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung solcher Zuschüsse.

VfGH V-81/97 v. 17.10.1998

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