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Kosten der Urteilsveröffentlichung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 362 Heft 8 v. 15.8.1996

§ 528 Abs 2 Z 3 ZPO
§ 25 Abs 6 UWG
§ 74 EO, § 78 EO

Der obsiegende Kläger muss - als Auftraggeber des für die Veröffentlichung ausgewählten Mediums - in aller Regel die Veröffentlichungskosten zunächst selbst bezahlen, kann aber dann deren Ersatz vom Beklagten verlangen.

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