§ 17 Abs 3 ZustG
§ 19a Abs 1 Z 2 MeldeG:
§ 17 Abs 3 ZustG gelangt auch bei Zustellungen an der Kontaktstelle als Abgabestelle zur Anwendung.
§ 17 Abs 3 ZustG
§ 19a Abs 1 Z 2 MeldeG:
§ 17 Abs 3 ZustG gelangt auch bei Zustellungen an der Kontaktstelle als Abgabestelle zur Anwendung.