§§ 863, 1165 ABGB
Für die Annahme einer Auftragserteilung (hier: Beseitigung von Bodenkontaminationen unter vermeintlich bestehender Versicherungsdeckung) ist nicht das wirkliche Vorliegen rechtsgeschäftlichen Willens des Erklärenden entscheidend, sondern nur, ob der Erklärungsempfänger bei sorgfältiger Deutung von einer Auftragserteilung ausgehen durfte und auch tatsächlich ausging.