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Kommunalsteuerpflicht für Geschäftsführerbezüge in einer GmbH & Co KG

ARD 5188/24/2001 Heft 5188 v. 2.2.2001

( § 3 Abs 1 KommStG ) Eine GmbH & Co KG ist für die Bezüge des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH auch dann nicht kommunalsteuerpflichtig, wenn die GmbH für ihre Geschäftsführung eine Vergütung erhält, die im Endeffekt dem Geschäftsführer der GmbH als Bezüge zukommt.

VwGH 14.12.2000, 2000/15/0124

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